A 5c Anlage 5: Ergebnisse der Arbeitstagung am 23.06.2015 Anlage 5c: Expertenvotum: Sarah Girlich „Die nachbarsprachige Bildung ist ein wichtiges Instrument, Kindern frühzeitig den Kontakt zu anderen Sprachen und somit Kulturräumen zu eröffnen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, den europäischen Gedanken zu leben und ermöglicht den Sprachlernern den Zugang zu einem größeren symbolischen Markt, der komplexes und vorurteilsfreies Denken und Handeln ermöglicht. Sprache verstehen, Sprachen verstehen, bedeutet auch, Denkweisen, Brauchtum und Kultur besser zu verstehen und somit trägt die nachbarsprachliche Bildung einen wichtigen Teil dazu bei, Toleranz, Offenheit und Wertschätzung zu vermitteln.“ Nachbarsprachige Bildung – Ein guter Weg mit Hindernissen Die nachbarsprachige Bildung ist ein wichtiges Instrument, Kindern frühzeitig den Kontakt zu anderen Sprachen und somit Kulturräumen zu eröffnen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, den europäischen Gedanken zu leben und ermöglicht den Sprachlernern den Zugang zu einem größeren symbolischen Markt, der komplexes und vorurteilsfreies Denken und Handeln ermöglicht. Sprachen und Sprachverständnis sind wichtige Grundbausteine interkulturellen Lernens und bereiten den Weg zu Toleranz, Offenheit und Wertschätzung. Kinder haben keine Schwierigkeiten damit, Erfahrungen mit anderen Sprachen zu machen, sie zu erlernen und kulturelles Wissen mit ihnen und durch sie zu erwerben. Eine interkulturelle und nachbarsprachige Bildung erfordern eine geeignete interkulturelle Pädagogik, die wiederum von qualifizierten Fachkräften getragen werden muss. Diese Qualifizierung steht aber auf den Ebenen der Organisation, der Strukturierung, der Finanzierung sowie der Professionalisierung der Fachkräfte vor verschiedenen Herausforderungen. Bekannt ist, dass sich eine positive Einstellung zu anderen Sprachen und Kulturen auf Kindebene nur dann ausbilden kann, wenn das Umfeld und die emotionale Bindung zu den Sprechern einer anderen Sprache positiv geprägt sind. Eine wichtige Komponente können hier die Muttersprachler anderer Sprachen sein, die in den Einrichtungen als tägliche Sprachpartner für ein reich- und nachhaltiges Sprachangebot sorgen. Eine Schlüsselfrage ist hierbei jedoch die Anerkennung der Abschlüsse, da diese Muttersprachler ihren Ausbildungs- oder Berufsabschluss oft nicht in Deutschland erworben haben. Besteht das Problem der Abschlussanerkennung einer pädagogischen Fachkraft schon innerhalb Deutschlands beim Wechsel in ein anderes Bundesland, so verschärft sich diese Thematik bei Abschlüssen, die nicht in Deutschland erworben wurden. Unterschiede in den Bildungssystemen verschiedener Länder machen es schwer, einen einfachen und schnellen Einstieg in den eigenen Beruf zu finden. Um den erfolgversprechenden Weg einer nachbarsprachigen Bildung gehen zu können, müssen demnach verschiedene Bedingungen geschaffen oder erfüllt werden. Für einen Einsatz im nachbarsprachigen Bildungsbereich stehen, neben den muttersprachlichen Kompetenzen, ganz klar die pädagogische und fachliche Eignung der angesprochenen Fachkräfte im Blickfeld, doch scheint es nicht zielführend zu sein, die Berufs- und Ausbildungsabschlüsse, wie bisher, nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht anzuerkennen. Zur Erleichterung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen wurden erste Schritte mit dem am 1. April 2012 in Kraft getretenem Anerkennungsgesetz des Bundes 1 gemacht. Für die Berufe in Zuständigkeit der Länder 2 ist infolgedessen in Sachsen das Gesetz zur „Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufs- 1 vgl.: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation vom 06. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515ff.). 2 Anmerkung: Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse des Erzieherberufs ist durch Ländergesetze geregelt.
Anlage 5: Ergebnisse der Arbeitstagung am 23.06.2015 A 5c qualifikationen“ vom 17. Dezember 2013 3 in Kraft getreten. Um pädagogischen Fachkräften mit ausländischen Qualifikationen in Sachsen möglichst klare Verfahren und Anhaltspunkte zu bieten, sollte es auch im Rahmen einer Novellierung der SächsQualiVO 4 Ziel sein, sich diesen Qualifikationen zu öffnen, denn Hindernisse lassen sich durch möglichst transparente Rechte und Verordnungen aus dem Weg räumen. Um den Zugang für diese Pädagogen/innen zu erleichtern, ist es vorstellbar, die Ausübung des Berufs in Deutschland an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Zu realisierende Optionen wären bei einer Teilanerkennung eine modulare Zusatzqualifizierung (z. B. zu den rechtlichen Grundlagen und Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes, zu den jeweiligen Bildungsplänen, etc.) oder eine berufsbegleitende Anerkennung für den Einsatz in Deutschland. Neben der Anerkennung von Abschlüssen ist der Erwerb des Deutschen ein wichtiger Pfeiler für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen, der unterstützt werden sollte, um ein erfolgreiches Miteinander zu gewährleisten. Auch unter dem Aspekt der wachsenden Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen ist eine Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eine wichtige Voraussetzung, den Menschen einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ihnen somit eine Zukunftsperspektive zu bieten. Es zeigt sich jedoch, dass nicht nur auf dieser Ebene Veränderungsbedarf für die interkulturelle Pädagogik und nachbarsprachige Bildung besteht, sondern ebenfalls im Bereich der Ausbildung. So sieht der Lehrplan für die Fachschule im Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik für das sogenannte Lernfeld 5 5 , in dem kulturelle und kreative Methoden weiterentwickelt werden sollen, zwar 650 Unterrichtsstunden vor, allerdings nimmt der Aspekt der kulturellen Integration durch Sprache nur einen kleinen Bruchteil dieser Stunden ein. Einzige Ausnahme bildet hier die Sorbische Fachschule für Sozialpädagogik am BSZ für Wirtschaft Bautzen, in der 160 Unterrichtsstunden Sorbisch belegt werden müssen und in dessen Rahmen ein positiver und offener Blick auf eine andere Kultur gegeben wird. Der Bereich der sprachlichen Bildung umfasst automatisch alle Bildungsbereiche des Sächsischen Bildungsplanes und erfordert im Rahmen einer Ausbildung eigentlich ein höheres Stundenkontingent, als es bisher der Fall ist. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es erstrebenswert, wenn bereits in der Ausbildung systematisch Grundsteine gelegt werden, um Kompetenzen im Bereich der sprachlichen und interkulturellen Bildung zu entwickeln. Unabdingbar dafür sind gut ausgebildete Fachschullehrer. Ebenso ist in Fortbildungen das Thema der mehrsprachigen und interkulturellen Bildung anscheinend noch stark unterrepräsentiert. Dies kann darin begründet sein, dass ein Bedarf seitens der pädagogischen Fachkräfte bisher nicht artikuliert wurde, keine Fortbildungsangebote existieren oder sogar Berührungsängste dem Thema gegenüber herrschen. Gerade die Kindertageseinrichtungen in grenznahen Regionen können die Chancen nutzen und, z. B. durch gegenseitige Begegnungen und nachbarsprachige Angebote, mögliche Vorurteile und Berührungsängste gar nicht erst entstehen zu lassen. Hier gilt es, die Fachkräfte mit interkulturellen und nachbarsprachlichen Kompetenzen auszustatten, damit sie diese in ihre Arbeit im frühkindlichen Bereich einbringen können. Im Rahmen von Begegnungen basiert eine gute Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften auf deren professioneller und persönlicher Haltung. Hier könnten gemeinsame Fortbildungen Raum für grenzüberschreitendes Lernen geben, um im Erfahrungsaustausch neue Möglichkeiten zu entdecken. Hierfür müssen Strukturen und Ressourcen geschaffen werden, die bspw. grenzüberschreitende Berufspraktika, „Erzieheraustausch-Programme“ oder gemeinsame (Kooperations-)Projekte ermöglichen. Diese Varianten haben allesamt zum Ziel, dass ein wertschätzender Umgang mit Sprachen, Kulturen und Menschen frühzeitig vermittelt und gelebt werden kann. Durch eine geeignete Sensibilisierung und Professionalisierung ist es darüber hinaus möglich, Veränderungen und Prozesse in Einrichtungsteams anzuregen und zusätzlich die Eltern für Themen der nachbarsprachigen Bildung zu motivieren und sie zu beteiligen. 3 vgl.: Sächs. GVBl., Jg. 2013, Bl.-Nr. 17, S. 874. 4 vgl.: Sächs. GVBl., Jg. 2010, Bl.-Nr. 12, S. 277. 5 vgl.: Lehrpläne für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, Erzie her/Erzieherin, S.25.
Nachbarsprache von Anfang an! Säch
Frühe nachbarsprachige Bildung in
2 2 2 6.2.1 Zusammenarbeit mit eine
4 „Gesellschaftliche und individu
6 1 Begriffsverständnis Im Fokus d
8 diesem Bereich Eingang in die Kit
10 tageseinrichtungen wurde im Zeit
12 2.4.2 Finanzierung nachbarsprach
14 bungen und belastbaren Daten zu
16 3 Ziele Die in Kapitel 1 beschri
18 4.2 Regionale Eingrenzung Die Be
20 4.3 Datenbasis Zur Eingrenzung d
22 40 dieser 65 „aktiven“ Kitas
24 (2) Sprachlernangebot, Begegnung
26 (3) Inanspruchnahme von Förderp
28 • Weitere 20 Kitas, die in der
30 6 Ergebnisse der Umsetzungsstufe
32 6.1.3 Durchführung Am 20. April
34 Arbeitet Ihre Einrichtung mit ei
36 Die Zusammenarbeit mit der Partn
38 übernommen, zwei Einrichtungen
40 Abb. 23: Betreuung von Kindern m
42 die Finanzierung nachbarsprachig
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